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Gewalt ist eine schwierige und wichtige Frage in der Tierrechtsbewegung. Deshalb ist hier nichts schädlicher als verschwommene Gedanken und Gefühle. Im folgenden soll ein Beitrag zu einer differenzierteren und rationaleren Diskussion geleistet werden. Dazu bedarf es zunächst einmal der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen von Gewalt: Gewalt gegen Personen oder Gewalt gegen Sachen? Und bei Gewalt gegen Sachen: Gewalt gegen welche Sachen? Schließlich ist es ein Unterschied, ob ich einen Panzerwagen oder einen Krankenwagen zerstöre, ob ich die Ausrüstung eines Arztes oder eines Einbrechers kaputtmache! Und: Wer die Gleisanlagen nach Auschwitz zerstört hätte, hätte auch Gewalt ausgeübt. Damit sind wir bei einem zentralen Punkt: bei Motivation und Zielsetzung von Gewalt. Niemand in der Tierrechtsbewegung wird Gewalt um der Gewalt oder Zerstörung willen anwenden. Vielmehr geht es immer und ausschließlich um die Linderung und Verhinderung von Leiden. Das kann gar nicht oft und deutlich genug gesagt werden: Es geht um die Verhinderung und Verminderung des Leidens von absolut unschuldigen Wesen. Und um dies zu erreichen, kann Gewalt nicht nur zulässig, sondern auch geboten sein. Man denke nur an die Sklaverei: Sklavenbefreiungen erfolgten immer gegen das Gesetz und oft mit Gewalt. Oder die Konzentrationslager im Zweiten Weltkrieg: Wäre eine Befreiung nicht richtig gewesen - auch mit Gewalt? Besonders deutlich wird die prinzipiell mögliche moralische Legitimität von Gewalt am Beispiel Ex-Jugoslawien: Wäre die gewaltsame Befreiung der Folter-, Vergewaltigungs- und Hinrichtungslager nicht richtig gewesen? Gewaltverzicht resultiert keineswegs immer aus hehrer, nobler Gesinnung. Er kann auch Ausdruck von Feigheit, Bequemlichkeit und Gleichgültigkeit sein. Im Zusammenhang mit der Tierrechtsbewegung wird die Gewaltfrage oft besonders verzerrt dargestellt und wahrgenommen. Es wird so getan, als hätten wir eine friedliche Situation, in der es darum ginge, ob und wann dieser Friede von bösen Tierrechtlern gestört würde. Die Wirklichkeit sieht freilich völlig anders aus: Während in der Tierrechtsbewegung über Gewalt diskutiert wird, ist sie auf seiten der Tiermörder längst tägliche Realität. Denn was auf der Jagd, bei Tierversuchen und in Schlachthöfen ununterbrochen und mitten unter uns passiert, ist Gewalt - Gewalt in ihrer gemeinsten und schrecklichsten Form! Die Frage lautet daher nicht: Wann beginnen Tierrechtler mit der Gewalt? Sondern: Wann reagieren Tierrechtler auf die vorhandene Gewalt? "Wo es um Tiere geht, wird jeder zum Nazi ... Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka", schrieb der jüdische Nobelpreisträger Isaac Bashevis Singer. Was Tiere anbelangt, sind alle Staaten Unrechtsstaaten. Daß dies nicht hohles Pathos, sondern bittere Realität ist, kann jeder daran erkennen, daß wir zwar formal Tierschutzgesetze haben, daß damit aber real auch die größten Verbrechen gegen Tiere vereinbar sind. Da Tiere keine Rechte haben, werden Tierrechtler automatisch in die Illegalität gedrängt. Wer Rechtlosen helfen will, muß haltlose Gesetze brechen. Eine entscheidende Frage ist: Dürfen auch Menschen angegriffen werden, ist auch Gewalt gegen Personen zulässig? Dazu ist zunächst zu sagen, daß in diesem Zusammenhang meist eine unerträgliche Heuchelei mit im Spiel ist: Während an Tieren tagaus tagein die abscheulichsten Gewaltverbrechen verübt werden, ist urplötzlich pathetischer Pazifismus angesagt, wenn es darum geht, diesen Gewalttätern das Handwerk zu legen! Aber die Tierrechtsbewegung ist ohnehin eine Friedensbewegung, die immer den Weg der geringsten Gewalt geht. Um einen Tiertransport zu stoppen, braucht nicht der Fahrer angegriffen zu werden - es genügt, die Reifen des Autos zu zerstechen. Und um Schlachtungen zu verhindern, müssen nicht die Schlächter attackiert werden - es genügt, ihre Mordwerkzeuge unbrauchbar zu machen. Robert Jungk hat den Menschen angesichts der tödlichen Atomgefahren zugerufen: "Macht kaputt, was euch kaputtmacht!" Das ist Notwehr. Tiere können nicht kaputtmachen, was sie kaputtmacht, deshalb müssen wir das für sie tun. Das ist solidarische Notwehr. Um sie aus ihren KZs zu befreien, müssen die Käfige aufgebrochen werden. Um sie vor Folterungen, sprich Tierversuchen zu verschonen, müssen die Folterinstrumente zerschlagen werden. Und um sie vor Hinrichtungen, sprich Schlachtungen zu bewahren, müssen die Schlachthöfe abgerissen werden. Diese Gewalt schadet zwar Geräten aus Eisen und Stahl, aber sie schützt Leben aus Fleisch und Blut. Solch helfende Gewalt ist nichts anderes als ein Akt der Nächstenliebe. Und wenn diese aktive Solidarität mit Unschuldigen und Wehrlosen gegen bestehende Gesetze verstößt, dann ist es höchste Zeit, neue Gesetze zu schaffen! © Helmut F. Kaplan Themenverwandte Artikel: |
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