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Menschenwürde Tierrechte werden üblicherweise im Zusammenhang bzw. im Vergleich mit Menschenrechten thematisiert. Das ist durchaus sinnvoll. Leider wird hierbei aber meist der verhängnisvolle Fehler begangen, gleich auch die Menschenwürde mit in die Diskussion zu ziehen. Dies ist deshalb fatal, weil der Begriff der Menschenwürde zu den nebulosesten Begriffen zählt, die es überhaupt gibt. Durch die Hereinnahme der Menschenwürde in die Diskussion um Tierrechte wird der ganze Themenbereich unnötig belastet, kompliziert und auf eine irrationale Ebene gebracht. Erschwerend kommt hinzu, daß der diffuse Begriff der Menschenwürde im Zusammenhang mit Menschenrechten nicht irgendeine, sondern eine ganz herausragende Rolle spielt: die Menschenwürde dient dazu, Menschenrechte zu begründen und zu rechtfertigen. Wenn hier für die Verbannung des Begriffs der Menschenwürde aus der Diskussion um Tierrechte plädiert wird, geschieht dies selbstverständlich nicht, um damit die Menschenrechte irgendwie auszuhebeln, indem man sie ihrer Grundlage (bzw. dessen, was man dafür hält) beraubt. Die stets steigende allgemeine Akzeptierung der Menschenrechte wird vielmehr auch von seiten der Tierrechtsbewegung als eine der wichtigsten und erfreulichsten Entwicklungen der letzten Jahrzehnte betrachtet. Mehr noch: Die universelle Anerkennung der Menschenrechte gehört auch zu den obersten Zielen der Tierrechtsbewegung. Dieser geht es nämlich in keiner Weise um eine "Umverteilung" der Rechte von Menschen auf Tiere, sondern um die Ausdehnung der Rechte auf alle, die ihrer bedürfen. Worum es bei der Verbannung des Begriffs der Menschenwürde aus der Diskussion um Tierrechte ausschließlich geht, ist: So wichtige Themen wie Menschenrechte und Tierrechte sollen nicht unnötig mit dubiosen Begriffen belastet werden. Niemandem, weder Menschen noch Tieren, ist gedient, wenn nachweisbare Fakten und nachvollziehbare Argumente durch nebulose Begriffe verschleiert und verdunkelt werden. Wer sich einmal der Mühe unterzogen hat herauszufinden, was unter Menschenwürde eigentlich zu verstehen ist, wird begreifen, warum dieser Begriff in ernsthaften, rationalen Diskussionen nichts verloren hat: Es ist schlicht unmöglich, auch nur ansatzweise herauszubekommen, was "Menschenwürde" eigentlich bedeuten soll. Mehr noch: Je intensiver man nach dem Sinn dieses Wortes fahndet, desto ratloser und verwirrter wird man nur. Außer daß die Menschenwürde "unantastbar" sei, ist letztlich nichts von ihr in Erfahrung zu bringen. Das heißt andererseits nicht, daß die Versuche, Menschenwürde irgendwie zu begründen, sich nicht ihrerseits rasch als irrationale Unterfangen erweisen ließen. Dies gilt insbesondere für den Versuch, die menschliche Würde mit der menschlichen Moralfähigkeit zu begründen: Weil wir Menschen im Gegensatz zu Tieren moralisch handeln könnten, also zwischen Gut und Böse unterscheiden und entscheiden könnten, käme uns eine einzigartige Würde, eben die Menschenwürde zu. Da diese menschliche Würde nun aber auch und vor allem als Chiffre für moralische Höherwertigkeit verstanden wird, dafür, daß der Mensch viel mehr wert ist als alle anderen Wesen auf Erden, läuft dies auf den geradezu grotesken Schluß hinaus: Weil Menschen moralfähig sind, sind sie auch schon moralisch höherwertig. (Diesem mehr oder weniger deutlich formulierten Schluß begegnet man im übrigen auch häufig ohne Bezugnahme auf die Menschenwürde.) Warum um alles in der Welt soll aber allein aus der Fähigkeit, moralisch zu handeln, auch schon moralische Höherwertigkeit resultieren?
Wissend, auf welch schwankendem Boden die Menschenwürde steht, daß niemand sagen kann, was sie bedeutet, und daß sie daher ausschließlich dazu geeignet ist, Fakten, Argumente und Zusammenhänge zu verdunkeln, anstatt sie zu erhellen, werden wir auf dieses Konzept gerne verzichten. Auf diese Weise von Ballast befreit, können wir uns endlich der Frage zuwenden: Haben auch Tiere Rechte bzw. sollten wir auch Tieren Rechte zugestehen?
Tierrechte Es erscheint oft äußerst schwierig, diese Frage zu behandeln: Zu groß und zahlreich sind die Vorurteile und Verwirrungen insbesondere im Zusammenhang mit der Menschenwürde , die die Sicht auf das Wesentliche verstellen. Dabei genügt ein einziger klarer Blick auf die relevanten Fakten, um diese Frage zu beantworten: Kein Merkmal, sei es Bewußtsein, Selbstbewußtsein, Rationalität, Autonomie oder sonst etwas, das von irgendjemandem als moralisch bedeutsam betrachtet wird, verläuft entlang der Speziesgrenze Mensch Tier. Mehr noch: Es gibt viele Menschen, bei denen das betreffende Merkmal sogar deutlich schwächer ausgeprägt ist als bei vielen Tieren. Konkret: Viele geistig behinderte oder senile Menschen und alle kleinen Kinder befinden sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau als viele Tiere etwa Hunde, Katzen, Rinder und Schweine, denen wir in Versuchslabors, Tierfabriken und Schlachthöfen tagtäglich unsägliche Qualen zufügen. Egal, welche Ebene sei es Sozialleben oder Gefühlsleben oder welche Fähigkeiten sei es Wahrnehmen oder Problemlösen wir auch nehmen: Diese Tiere sind diesen Menschen klar, zum Teil haushoch überlegen. Aber formulieren wir der Einfachheit halber ruhig großzügig: Diese Tiere sind diesen Menschen zumindest ebenbürtig (was ja auch wirklich zutrifft, wenn wir etwas weniger behinderte und senile Menschen bzw. etwas ältere Kinder nehmen). Wenn wir diesen Menschen Rechte zugestehen, dann müssen wir auch diesen Tieren entsprechende Rechte zugestehen. Alles andere ist inkonsequent, irrational und unmoralisch. Natürlich kann man auch sagen: Wir wollen Hunde, Katzen, Rinder und Schweine auch weiterhin so behandeln wie bisher. Aber dann müßten wir konsequenterweise auch geistig Behinderte, Senile und kleine Kinder so behandeln wie diese Tiere: sie zu Forschungszwecken mit Nagellackentfernern und Bremsflüssigkeiten vollpumpen, ihnen die Augen zunähen, die Köpfe abscheiden, sie lebenslang in winzige Käfige pferchen, sie abschlachten und aufessen. Das ist freilich nicht der Weg der Tierrechtsbewegung. Diese will nicht den moralischen Status irgendwelcher Menschen, und seien sie noch so jung, alt, krank, behindert oder beschränkt, senken, sondern sie will den moralischen Status von Tieren heben. Und zwar exakt auf jenes Niveau, das wir im gesamtgesellschaftlichen Konsens als im Umgang mit Menschen für moralisch richtig erachten. Das Zuschreiben von Rechten soll aufgrund nachvollziehbarer Kriterien erfolgen und diese Kriterien sollen dann objektiv, fair und konsequent angewendet werden: ohne Ansehung des Einkommens, ohne Ansehung der Hautfarbe, ohne Ansehung des Geschlechts, ohne Ansehung der Spezies. So klar, unmißverständlich und unabweisbar diese Forderungen sind es gibt immer wieder Versuche, sie zu unterlaufen, um Tyrannei und Terror gegenüber Tieren ungehindert und nach Möglichkeit auch noch guten Gewissens fortsetzen zu können. Folgende Einwände wurden erhoben:
Argument der Spezieseigenschaften Man sollte alle Menschen so behandeln, wie Menschen normalerweise sind. Wenn auch bestimmte Menschen, etwa geistig Behinderte oder Senile, zugegebenermaßen nicht jene Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen, die wir als für den Menschen normal erachten, so sollten wir diese dennoch so wie alle anderen Menschen behandeln, weil entscheidend ist, welche Eigenschaften und Fähigkeiten Angehörige einer Spezies normalerweise haben. Und deshalb, weil es auf die Spezieseigenschaften ankommt, ist es auch gerechtfertigt, Tiere, die auf gleichem oder sogar höherem Niveau stehen als geistig Behinderte oder Senile, schlechter als diese Menschen zu behandeln. James Rachels(1) verdeutlicht die Absurdität dieser Argumentation anhand folgenden Gedankenexperiments: Angenommen, ein besonders begabter Schimpanse lernt sprechen und lesen und ist in der Lage, über wissenschaftliche Fragen zu diskutieren. Schließlich äußert er den Wunsch, die Universität zu besuchen. Dies will ihm nun jemand mit der Begründung verwehren: "Nur Menschen sollten die Universität besuchen dürfen, weil nur Menschen lesen, sprechen und wissenschaftliche Fragen verstehen können." "Aber dieser Schimpanse kann das auch", wird dem Bedenkenträger geantwortet, worauf dieser ungerührt erwidert: "Aber normalerweise können Schimpansen das nicht." Diese Position ist natürlich alles andere als überzeugend, unterstellt sie doch, daß wir Individuen nicht aufgrund ihrer Eigenschaften behandeln sollen, sondern aufgrund der Eigenschaften anderer. Jemandem etwas vorzuenthalten, wozu er qualifiziert ist, unter Hinweis darauf, daß andere nicht dazu qualifiziert sind, ist nicht nur unfair, sondern schlicht irrational. Und ebenso unfair und irrational ist es selbstverständlich, bestimmte Menschen (geistig Behinderte, Senile) besserzustellen als Tiere unter Hinweis auf Eigenschaften und Fähigkeiten, die andere Menschen ("normale" Menschen) besitzen. (Zum Einwand, man müsse die Gefühle der Verwandten von Behinderten und Senilen berücksichtigen und sie deshalb wie "normale" Menschen behandeln: Was ist mit Behinderten und Senilen, die keine Verwandten haben?) An dieser Stelle sei nochmals klargestellt und betont: Tierrechtler wollen nicht irgendwelche Menschen schlechterstellen, sondern lediglich Tiere gleichstellen - gleich mit jenen, die die gleichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnisse haben.
Argument der schiefen Ebene oder Dammbruchargument Beginnen wir erst einmal damit, bestimmte Menschen, etwa geistig Behinderte oder Senile, rechtlich schlechterzustellen als andere Menschen, so stoßen wir damit eine Entwicklung an, die schließlich viel weiter führt, als wir ursprünglich wollten, und die wir dann nicht mehr stoppen können. So könnte zum Beispiel als nächstes jemand vorschlagen, sozial Unangepaßten ihre Rechte zu beschneiden, usw. Um solchen ungewollten und gefährlichen Tendenzen nicht Vorschub zu leisten, empfiehlt es sich, an einer klar definierbaren Grenze festzuhalten, und das ist nun einmal die Speziesgrenze Mensch - Tier. Dazu ist zunächst zu bemerken, daß hier nicht sachlich, sondern strategisch argumentiert wird. Und dabei gilt es zu bedenken: "Keine moralische Grenzlinie kann gesichert sein, wenn sie willkürlich gezogen wurde. Es ist besser, eine Grenzlinie zu finden, die sich offen und aufrichtig verteidigen läßt."(2) Außerdem: Ziel der Vermeidung von "schiefen Ebenen" oder "Dammbrüchen" ist es, Mißbräuchen vorzubeugen. Eine solche Vorgangsweise wäre aber nur dann glaubwürdig und gerechtfertigt, wenn sie generell befürwortet und praktiziert würde. Dies ist aber, wie Ursula Wolf(3) richtig bemerkt, keineswegs der Fall: Wir tun vieles, wo Mißbräuche keineswegs ausgeschlossen sind: etwa psychisch Kranke in Kliniken unterbringen oder Straftäter in Gefängnisse sperren. Obwohl auch hier Mißbräuche keineswegs ausgeschlossen sind, käme dennoch niemand auf die Idee, deshalb Kliniken und Gefängnisse zuzusperren. Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß im Zusammenhang mit Tierrechten de facto überhaupt keine Gefahr von schiefen Ebenen oder Dammbrüchen zu Lasten von Menschenrechten gegeben ist: Kein Tierrechtler will Menschen moralisch schlechterstellen als bisher. Worum es einzig und allein geht, ist, wie gesagt, Tiere moralisch besserzustellen als bisher, nämlich gleichzustellen mit jenen, die die gleichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnisse haben.
Argument der Potentialtät Auch wenn sich kleine Kinder faktisch auf dem gleichen Niveau wie Hunde, Katzen, Rinder und Schweine befinden oder sogar auf einem niedrigeren Niveau, dürfen wir sie dennoch nicht wie diese behandeln, weil sie sich ja noch weiterentwickeln werden und als erwachsene Menschen sich dann auf einem viel höheren Niveau als diese Tiere befinden werden. Zu diesem Potentialitätsargument ist zunächst festzustellen, daß es sich dabei um
alles andere als um ein allgemein akzeptiertes Konzept handelt. Um dies zu erkennen, braucht man sich lediglich die aktuelle (Sommer 2001) bioethische
Diskussion um Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik anzusehen: Obwohl befruchtete menschliche Eizellen und menschliche Embryonen in sehr
frühem Stadium ohne Zweifel das Potential haben, vollkommene Menschen zu werden, sollen sie wie folgt behandelt werden: Trotz der momentan lebhaften Diskussion kann es keinen Zweifel darüber geben, daß Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnose in naher Zukunft auf breiter Front praktiziert werden werden.(5) Selbstverständlich wäre es vermessen, in diesem Rahmen eine hinreichende ethische Bewertung von Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik vornehmen zu wollen. Dennoch möchte ich feststellen, daß ich beide Möglichkeiten grundsätzlich begrüße. Der wesentliche Punkt, der ja auch in der aktuellen Diskussion eine wichtige Rolle spielt, ist: Eine befruchtete Eizelle bzw. ein Embryo in frühem Stadium ist nicht leidensfähig, aber mittels Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnose läßt sich reales Leiden lindern oder gar verhindern: Die Stammzellenforschung soll unter anderem die Heilungschancen bei Alzheimer, Parkinson, Herzinfarkt und Krebs dramatisch verbessern und durch die Präimplantationsdiagnose können Erbkrankheiten vermieden bzw. die Kette von Krebserkrankungen in einer Familie durchbrochen werden.(6) Den Leidensaspekt bzw. den Leidensfähigkeitsaspekt hat wohl auch Peter Hintze im Auge, wenn er fragt(7) "Was retten Sie, wenn es im Krankenhaus brennt: den Kühlschrank mit den Reagenzgläsern oder die Kinderabteilung?" Ein weiterer Beleg dafür, daß das Potentialitätsargument alles andere als allgemein akzeptiert ist, ist übrigens die Tatsache, daß abgestorbene oder abgetötete Föten in der Medizinpraxis als Abfälle behandelt werden und daß Föten von der Kirche weder getauft noch christlich begraben werden.(8) Apropos Föten: Um den ethischen Stellenwert, den wir der Potentialität zuschreiben, zu erkennen, bedarf es gar nicht der Betrachtung der komplexen aktuellen Bioethik-Debatte. Es genügt vollkommen, sich die Abtreibungspraxis zu vergegenwärtigen: Jedes Jahr lassen wir die Tötung von vielen tausend potentiellen Menschen zu. Schwangerschaftsabbruch wird eben nicht mit Mord und Totschlag gleichgesetzt. Außerdem akzeptieren wir nidationshemmende Empfängnisverhütungsmittel (Spirale und "Pille danach"), das heißt solche, die die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindern.(9) Betrachten wir das Potentialitätsargument aber auch noch grundsätzlicher und unabhängig von der aktuellen Bioethik-Diskussion. Als erster Orientierungsanker drängt sich da wohl die Forderung auf, Wesen jetzt entsprechend ihrer jetzigen Befindlichkeit zu behandeln - und nicht entsprechend vergangener oder künftiger Zustände: Einen vierzigjährigen Mann sollte man etwa weder wie einen Schuljungen behandeln, weil er einmal ein Schuljunge war, noch wie einen Greis, weil er einmal ein Greis sein wird, sondern wie einen erwachsenen Mann "in den besten Jahren", weil er das aktuellerweise nun einmal ist. Dies schließt andererseits freilich nicht aus, daß es auch berechtigte aktuelle Ungleichbehandlungen aktuell gleicher oder vergleichbarer Wesen aufgrund künftiger Unterschiede, das heißt aufgrund eines Potentials geben kann. Um solche möglichen ethisch zulässigen Ungleichbehandlungen von aktuell gleichen oder vergleichbaren Wesen zu erkunden, wollen wir uns folgende Situation vergegenwärtigen: Wir haben zwei Kinder mit aktuell gleichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnissen. Während aber das eine Kind, G, völlig gesund ist und sich deshalb aller Voraussicht nach auch völlig normal entwickeln wird, wird das andere Kind, B, aufgrund eines tragischen Unfalls das Leben eines Behinderten führen. Während B also immer so bleiben wird, wie es jetzt ist (abgesehen vom Körperwachstum natürlich), wird sich G weiterentwickeln. G kann prinzipiell "alles" werden, vom Serienmörder über einen "ganz normalen" Menschen bis zu einem herausragenden Künstler oder Wissenschaftler. Aber, wie gesagt, und das ist das Entscheidende: Gegenwärtig haben beide Kinder, G und B, die gleichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnisse. Deshalb wäre es natürlich auch völlig ungerecht und ungerechtfertigt, etwa B jene Pflege, Fürsorge und Liebe vorzuenthalten, die wir G selbstverständlich angedeihen lassen. Denn B würde darunter genauso leiden, wie G darunter leiden würde. Das heißt aber nicht, daß es nicht auch Ungleichbehandlungen von G und B gäbe, die moralisch gerechtfertigt, ja vielleicht sogar moralisch gefordert sein könnten. Zwei Beispiele: Nehmen wir an, G und B litten an einer bestimmten Krankheit. Eine Möglichkeit, diese zu heilen, bestünde in einer einfachen Operation, die allerdings den Nachteil hat, die spätere Zeugungsfähigkeit zu gefährden. Bei der Abwägung darüber, welche Maßnahmen zur Heilung von G und B nun tatsächlich ergriffen werden sollten, müßte selbstverständlich die Tatsache berücksichtigt werden, daß eine Gefährdung der Zeugungsfähigkeit für B keinen Nachteil bedeutet, weil B aufgrund seiner vorgezeichneten Entwicklung ohnehin nie Kinder haben wird. Das heißt, im Falle von B würden für die angesprochene Operation höchstwahrscheinlich mehr Gründe sprechen als im Falle von G. Zweites Beispiel für die Zulässigkeit oder Notwendigkeit einer Ungleichbehandlung: Angenommen, G und B stammten aus Familien, bei denen eine besondere musikalische oder mathematische Begabung "im Blut liegt". Dies könnte es bei G sinnvoll erscheinen lassen, bereits frühzeitig mit einer besonderen Förderung dieser Begabung zu beginnen. Bei B wären die gleichen Förderungsmaßnahmen hingegen unsinnig, weil es über seine derzeitigen Möglichkeiten im wesentlichen nicht hinauswachsen wird. (Das heißt freilich nicht, daß nicht andere Förderungsmaßnahmen, die B´s besondere Situation berücksichtigen und dazu führen, daß es sein Potential voll ausschöpfen kann, sinnvoll sein könnten.) Fragen wir nun konkret, warum bei G und B eine Ungleichbehandlung zulässig oder angezeigt ist, lautet die Antwort: Die Ungleichbehandlung ist deshalb gerechtfertigt oder gefordert, weil sie aufgrund eines in bezug auf die in Aussicht genommene Behandlung sachlich relevanten Unterschiedes erfolgt: Keine Berücksichtigung der Gefährdung der Zeugungsfähigkeit von B, weil B nie Kinder haben wird, keine besondere musikalische oder mathematische Förderung von B, weil B keine objektiv nennenswerten musikalischen oder mathematischen Fähigkeiten entwickeln wird. Etwas völlig anderes und absolut Ungerechtfertigtes wäre es aber zu sagen: Weil B nie Kinder haben wird, lassen wir es jetzt erfrieren. Oder: Weil B nie ein guter Musiker oder Mathematiker werden wird, geben wir ihm jetzt nichts mehr zu essen. Genau so denken und vor allem handeln wir aber in bezug auf Tiere: Weil Tiere nie etwas von Musik oder Mathematik verstehen werden, weil sie "keine Kultur haben" (wie übrigens die meisten Menschen auch nicht) und weniger intelligent sind, behandeln wir sie wie Wegwerfartikel, machen mit ihnen grausame Experimente und essen sie auf. Voraussetzung für die ethische Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen sind sachlich relevante Unterschiede im Hinblick auf die betreffende Behandlung. Die liegen hier aber nicht vor: Keine Kinder bekommen zu können, ist kein Grund, jemanden erfrieren zu lassen, und nichts von Musik oder Mathematik zu verstehen oder weniger intelligent zu sein, ist kein Grund, jemanden verhungern zu lassen, zu zerstückeln oder aufzuessen. Die einzige sachlich relevante Eigenschaft, die diese Behandlungsweisen ethisch rechtfertigen könnte, wäre Leidensunfähigkeit. Aber weder behinderte Menschen noch gesunde Tiere sind leidensunfähig.
Ergebnis Alle Rechtfertigungsversuche dafür, Tieren Rechte vorzuenthalten, erweisen sich als nichtig. Es führt kein logisch und ethisch vertretbarer Weg daran vorbei, auch Tieren jene Rechte zu verleihen, die wir vergleichbaren Menschen zugestehen. Wenn wir behinderten oder ansonsten in ihren Eigenschaften und Fähigkeiten eingeschränkten Menschen und kleinen Kindern Rechte zusprechen, dann müssen wir auch Tieren, die sich auf gleichem oder gar höherem Niveau befinden, entsprechende Rechte verleihen. Alles andere ist irrational und unmoralisch - und zynisch. Wie zynisch, zeigt sich, wenn wir uns vorstellen, Behinderte, Senile und kleine Kinder so zu behandeln, wie wir Tiere behandeln: lebenslang einsperren, grausame und schmerzhafte Experimente mit ihnen machen und sie mästen, schlachten und aufessen.
Anmerkungen: Helmut F. Kaplan, Philosoph und Autor, zählt zu den Pionieren der Tierrechtsbewegung. Zahlreiche Bücher zur Ethik der Mensch-Tier-Beziehung. Unter anderem das Standardwerk Leichenschmaus - Ethische Gründe für eine vegetarische Ernährung sowie Tierrechte - Die Philosophie einer Befreiungsbewegung. Letzte Buchveröffentlichung: Wozu Ethik? - Über Sinn und Unsinn moralischen Denkens und Handelns. © Helmut F. Kaplan
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