Aufhauser: Fakten, Fakten, Fakten!


Vor einigen Tagen bekam ich Post vom Bezirksgericht Salzburg ("Rechtshilfe in Auslandssachen"). Es wurde mir ein Beschluß des Landgerichts Hamburg ("Aufhauser gegen Kaplan") zugestellt. Dieser verbietet mir unter Strafandrohung ("Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre") bestimmte Fakten über Michael Aufhauser und Gut Aiderbichl zu verbreiten.

Da ist es beruhigend, daß es auch Fakten über Aufhauser gibt, die man straflos verbreiten kann - weil sie in der Zeitung stehen ("Salzburger Nachrichten", Regionalteil, 21. 7. 2008, S. 10). In einem kleinen Bericht über Aufhausers Liebe zum Wallersee heißt es: "Den Genuss macht für Aufhauser das Restaurant 'Schnecken Winkler' perfekt." Dazu Aufhauser selber: "Ich wüsste nicht, wo ich außerhalb Griechenlands besseren Fisch kriege."

© Helmut F. Kaplan

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